Volkswagen Sharan

Überall zu Hause. 

(Kraftstoffverbrauch Volkswagen Sharan Comfortline 1,4 l TSI OPF 110 kW (150 PS) 6-Gang, kombiniert: 6,6 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 152 g/km, CO2-Effizienzklasse: B. Abb. zeigt Sonderausstattung. Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.)

„Hier würde ich sofort einziehen.“ Diese Aussage könnte in Zukunft auch Ihrem Auto gelten. Mit seinem flexiblen Raumkonzept bietet der Sharan Platzt für bis zu sieben Personen. 

Über das optionale Panoramadach mit getöntem Glas und einer elektrischen Jalousie kontrollieren Sie selbst, wie viel Sonne Sie in Ihren Sharan lassen möchten.

Dank „Easy Fold“ ist der Gepäckraum noch variabler und bietet ein Ladevolumen von bis zu 2.430 Litern. Das optionale Navigationssystem mit Touchscreen kennt nicht nur die schnellste Route, sondern liefert auch den passenden Soundtrack dazu. 

Durch Assistenzsysteme fährt bei jeder Fahrt ein gutes Gefühl gleich mit, wie z. B. mit der Müdigkeitserkennung und auf Wunsch parkt der Sharan sogar von alleine für Sie ein.

Schon in der Einfahrt ein Blickfang. Der Volkswagen Sharan.

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Sharan
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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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