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Lexus LS

LUXUS PUR: DIE FLAGGSCHIFF- LIMOUSINE VON LEXUS

Kraftstoffverbrauch Lexus LS 500h: Hybrid mit Benzinmotor 220 kW (299 PS) und Elektromotor 132 kW (179 PS), Gesamtsystemleistung 264 kW (359 PS) kombiniert 7,1 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 162 g/km, CO2-Effizienzklasse A+. Abb. zeigt Sonderausstattung. Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.

Kraftstoffverbrauch Lexus LS 500: Systemleistung 307 kW (417 PS). Kraftstoffverbrauch kombiniert 9,8 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 223 g/km, CO2-Effizienzklasse C. Abb. zeigt Sonderausstattung. Gesetzl. vorgeschriebene Angaben gem. Pkw-EnVKV, basierend auf NEFZ-Werten. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den häufig höheren WLTP-Werten.

Wie kein anderes Modell seiner Klasse verbindet der Lexus LS atemberaubende Fahrleistung mit luxuriösem Komfort und einzigartigem Design. Perfektion in fünfter Generation: Der neue Lexus LS ist in jeder Hinsicht „State of the Art". Seit jeher sind die Lexus LS-Modelle in jeder Hinsicht außergewöhnlich. Doch die neue Generation definiert die Grenzen der Automobiltechnologie noch einmal neu. 

Inspiriert von der japanischen Philosophie der besonderen Gast- freundschaft, „Omotenashi", bietet der neue LS allerhöchsten Komfort.

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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT)  unentgeltlich erhältlich ist.

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